Wissenswertes zur Gebäudeversicherung

Als Eigentümer eines Wohngebäudes oder als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft kommen immer wieder Kosten auf Sie zu. Ein Kostenpunkt davon ist z.B. die Gebäudeversicherung. Denn gerade dann, wenn Sie bereits große Vermögenswerte in die Immobilie investiert haben, ist diese besonders schützenswert. Es empfiehlt sich also, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Üblicherweise umfasst diese Schäden durch Sturm und Hagel, Wasserschäden, Brand und Blitzschlag sowie Explosionen. Über weitere versicherbare Gefahren informieren wir Sie gerne.

Je nach Police erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf vom Mieter eingebrachte Sachen. Obwohl der Eigentümer des Gebäudes die Wohngebäudeversicherung abschließt, profitieren also auch die Mietparteien von der Versicherung. Es ist für den Eigentümer daher durchaus zulässig, die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Nebenkosten der Mietparteien umzulegen. Da aber auch die Mieter bestimmte Rechte besitzen, gilt es dabei einige Punkte zu beachten.

Welche Kosten Sie als Immobilieneigentümer auf Ihre Mieter umlegen dürfen, regelt der Gesetzgeber mit der sogenannten Betriebskostenverordnung (BetrKV). Diese besagt, dass der Eigentümer und Versicherungsnehmer die Kosten der Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie Elementarschäden über die Nebenkosten an die Mieter weitergeben darf, da diese Kosten zu den sogenannten umlagefähigen Kosten gezählt werden.

Darüber hinaus können auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen oder aber auch Glas- und Öltankversicherungen und weitere Sach- und Haftpflichtversicherungen umgelegt werden, sofern diese erforderlich und im Mietvertrag als Nebenkosten angegeben sind.

Mietausfallversicherungen, private Haftpflichtversicherungen oder Reparatur- und Rechtsschutzversicherungen des Vermieters sind dagegen nicht umlagefähig und müssen daher auch nicht von den Mietern getragen werden.

Weitere wissenswerte Informationen rund um die Gebäudeversicherung erläutern wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

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